Hausregeln

Um den Aufenthalt im Camping- und Bungalowpark Bij de Bronnen für alle so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es im Park eine Reihe von Regeln, die jeder einhalten muss.

 

Camping

Ankunftszeit: ab 13:00 Uhr

Abfahrtszeit: vor 12 Uhr

Sollten Sie eine spätere Abreise planen, ist dies in Absprache auch möglich.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitcamper und stellen Sie Ihr Radio, Ihren Fernseher und andere Geräte nicht zu laut auf, damit andere nicht unter Ihnen und Sie unter anderen leiden.

Ihr Stellplatz bietet Platz für 1 Auto, andere Autos können vor dem Parkplatz geparkt werden.

 

Grillen/offenes Feuer

Sofern aufgrund von Trockenheit kein Code Gelb/Orange ausgegeben wird, ist das Grillen gestattet. Nutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und halten Sie sicherheitshalber eine Gießkanne/einen Eimer mit Wasser bereit.

 

Haustiere/Hunde

Hunde sind in unserem Park erlaubt, sofern sie an der Leine geführt werden. Wenn Ihr Hund etwas getan hat, räumen Sie es mit einer Tüte auf und werfen Sie es in einen der Mülleimer am Rande des Parks/Walds.

 

Besuchen:

Besucher sind von 7.00 bis 22.00 Uhr zugelassen.

Besucher müssen ihr Auto auf dem Parkplatz abstellen.

Besucher müssen sich zunächst an der Rezeption melden.

Die Kosten für Besucher betragen 1,00 € pro Person

Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt.

 

Abfall

Den Hausmüll können Sie in der Müllpresse auf der Rückseite des Parkplatzes entsorgen.

Dies gilt nur für den Hausmüll und nicht für Sperrmüll wie Bauschutt, Elektrogeräte, Gartenstühle, Bodenbeläge usw.

Sperrmüll müssen Sie selbst abgeben, zum Beispiel bei der Müllsammelstelle Postel

Altpapier können Sie im Papiercontainer entsorgen

Sie können Glas im Glasbehälter deponieren.

 

Die Barriere:

Zur Nutzung der Schranke benötigen Sie einen Schrankenschlüssel. Diese erhalten Sie an der Rezeption. Der Schlüssel hat einen Pfandwert von 30 €.

Der Schrankenschlüssel funktioniert von 7:00 bis 23:00 Uhr. Nachts ist das Befahren des Campingplatzes nicht gestattet.

Die Schranke öffnet sich automatisch, wenn Sie den Park verlassen. Im Notfall können Sie den Park jederzeit verlassen, auch nachts.

 

 

Stammgäste

 

Wasser

Leitungswasser ist nur für den normalen Haushaltsgebrauch bestimmt. Eine andere Verwendung ist nicht zulässig, da der Wasserdruck in der Leitung zu gering wird und dadurch Durchlauferhitzer und Zentralheizungsanlagen beschädigt werden können.

Die Verwendung von Wasser zum Waschen des Autos, zur Gartenbewässerung, zum Waschen des Wohnwagens und zum Befüllen von Schwimmbädern ist daher nicht gestattet.

 

Um Gelegenheitsarbeiten zu erledigen

Jobs sind natürlich erlaubt, aber tun Sie dies außerhalb der Saison (1. Oktober bis 1. April), damit die Gäste des Parks während der Saison keine Unannehmlichkeiten haben.

 

Gartenabfälle

Wir können uns vom 1. Oktober bis 1. April um die Verarbeitung von Gartenabfällen kümmern.

Während dieser Zeit gibt es auf dem Campingplatz Laubkörbe. Bitte beachten Sie, dass diese Körbe nur für Laub und daher nicht für Schnittabfälle, Essensreste, Bretter und anderen „Müll“ gedacht sind.

Dieses Blatt wird auf einer Wiese verteilt und nur Blätter können verarbeitet werden.

Wenn Sie viel Laub haben, können Sie uns um einen Anhänger bitten. Diese liefern wir Ihnen selbst aus und holen sie wieder ab, wenn der Anhänger voll ist.

 

Schnittabfälle:

An Wintertagen können Sie Schnittabfälle direkt vor dem Zeltplatz im Gebüsch deponieren.

Im Winter haben wir auch eine Feuerstelle auf dem kleinen Campingplatz neben dem Spülgebäude. Auch Ihre Schnittabfälle können Sie hier entsorgen.

Auch dies ist nur vom 1. Oktober bis 1. April erlaubt. In dieser Zeit haben wir eine Heizgenehmigung und dürfen die Schnittabfälle verbrennen.

Daher ist es hier vom 1. April bis 31. September nicht gestattet, Gartenabfälle zu deponieren. Sollten in diesem Zeitraum Schnittabfälle anfallen, müssen Sie diese selbst entsorgen, zum Beispiel im Umweltdepot Postel. Auf diese Weise können wir den Wald sauber halten, sodass jeder die Natur genießen kann.

 

Wartung:

Der Installateur muss das Sommerhaus oder Chalet und die Oberfläche sorgfältig pflegen und warten. Überfällige Wartungsarbeiten müssen so schnell wie möglich repariert werden. Sollte dies nicht geschehen, werden wir dies nach Abmahnung tun und diese Kosten weiterbelasten.

Es ist erlaubt, 1 Gartenhäuschen/Schuppen mit einer maximalen Größe von 2,5 x 2,5 Metern aufzustellen.

An der Vorderseite des Grundstücks darf die Hecke/Hecke/Zaun eine maximale Höhe von 1,20 Metern haben.

Zäune, Zäune, Anbauten oder sonstige Bauten dürfen nur in Absprache mit der Geschäftsleitung errichtet werden.

 

Altes Eisen

Alteisen kann hinter dem Schuppen in der blauen Tonne deponiert werden.

Das Abstellen anderer Abfälle wie beispielsweise (Garten-)Möbel ist hier nicht gestattet.

Auch Elektrogeräte wie Staubsauger sind kein Altmetall, Sie können diese aber kostenlos bei Postel zurückgeben.

 

Kosten für Neuvermietung und Parken

Wenn Gäste Ihr Chalet/Bungalow außerhalb Ihres Haushalts nutzen, müssen Parkkosten und Kurtaxe bezahlt werden.

Kinder bis 12